Lassen Sie sich beraten

Ihr Steuerberater
in Augsburg und München

Je planmäßiger die Menschen vorgehen,
desto wirksamer trifft sie der Zufall
(Friedrich Dürrenmatt)

Nyikolaj Szmolenkov, Master of Arts

Über mich

Erfahrung und deR Ansporn neues zu lernen

Ich bin seit Februar 2021 als Steuerberater bestellt. Ich kann auf eine mehr als 10-jährige Berufserfahrung im Steuerrecht zurückblicken.
 
Ich absolvierte das Bachelorstudium in Betriebswirtschaft im Jahr 2015 und das Masterstudium in Steuern und Rechnungslegung an der Hochschule Augsburg in Kooperation mit der technischen Hochschule Ingolstadt im Jahr 2017.
 
Nach Abschluss des Masterstudiums war ich unter anderem 2 Jahre in einer Big Four Gesellschaft bei einem Großmandanten der Versicherungsbranche im Einsatz.
 
Meine Schwerpunkte bilden:
  • Beratung in Immobiliensachverhalten
  • erbschafts- und schenkungssteuerliche Beratung
  • Beratung zu internationalen Steuersachverhalten
  • steuerstrafrechtliche Beratung
  • Einspruchsverfahren und Gerichtsverfahren
  • Begleitung von Außenprüfungen

Dienstleistungen

Steuerberatung ist mehr als nur der geschickte umgang mit Zahlen

Ungeachtet dessen, ob Sie unsere Dienste als Privatperson oder Unternehmer in Anspruch nehmen wollen, haben wir die passende Lösung für Sie. 

Wir erstellen nicht nur Ihre Steuererklärung, sondern optimieren auch Ihre Steuerlast, vertreten Sie vor dem Finanzamt und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Zukunft und darüber hinaus.

Unsere Dienstleistung zeichnet sich durch hohe Qualität, Transparenz und Zuverlässigkeit aus. Wir arbeiten mit modernen und sicheren Softwarelösungen, die Ihnen einen schnellen und einfachen Zugriff auf Ihre Daten ermöglichen.

Laufende Finanzbuchhaltung

Lohnbuchhaltung

Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Unternehmen aller Rechtsformen

Erstellung privater Steuererklärungen

Steuerliche Begleitung bei Unternehmensumwandlungen

Steuerliche Beratung bei internationalen Sachverhalten

Steuerliche Beratung bei Steuerhinterziehungsfällen

Begleitung von Betriebsprüfungen inkl. Umsatzsteuersonderprüfungen und Lohnsteueraußenprüfungen

Führen von Rechtsbehelfsverfahren

Finanzgerichtliches Verfahren und Verfahren vor dem Bundesfinanzhof

Erbschafts- und schenkungssteuerliche Beratung

Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

Prüfungstätigkeiten als zertifizierter Prüfer nach Verpackungsgesetz

Unternehmensbewertungen

Immobilienbewertungen

Ombudsmann für Hinweisgeber

Richten Sie jetzt Ihre Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz für Ihr Unternehmen ein und kommen damit Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach.
jetzt informieren

Neuigkeiten aus der Steuerberatung

Aktuelle Informationen aus Gesetzgebung und Steuerpraxis

Häufig gestellte Fragen

Sie Fragen, wir geben antworten

Es ist ratsam, vorab ein persönliches Gespräch mit dem Steuerberater zu führen, aus mehreren Gründen:

1. Individuelle Beratung: Jeder Steuerfall ist einzigartig, und es gibt verschiedene steuerliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Durch ein persönliches Gespräch kann der Steuerberater Ihre individuelle Situation und Ihre spezifischen Bedürfnisse besser verstehen und Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung bieten.

2. Klärung von Fragen: Ein persönliches Gespräch gibt Ihnen die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Unklarheiten zu beseitigen. Sie können Ihre steuerlichen Anliegen und Bedenken direkt mit dem Steuerberater besprechen und erhalten klare Antworten und Erklärungen.

3. Einschätzung der Kosten: Durch das persönliche Gespräch kann der Steuerberater den Umfang der erforderlichen Arbeiten besser einschätzen und Ihnen eine genaue Kostenschätzung geben. Sie können über die Honorarstruktur sprechen und eventuelle weitere Kosten besprechen, die im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung entstehen könnten.

4. Vertrauensaufbau: Ein persönliches Gespräch ermöglicht es Ihnen, den Steuerberater kennenzulernen und einen Eindruck von seiner Erfahrung, seinem Fachwissen und seinem Arbeitsstil zu gewinnen. Dies ist wichtig, um Vertrauen aufzubauen und sicherzustellen, dass Sie mit dem Steuerberater gut zusammenarbeiten können.

Die Honorare für unsere Steuerberatungsdienste richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die einen Gebührenrahmen für verschiedene Tätigkeiten vorgibt.

Die Höhe der Gebühren hängt von der Art und dem Umfang der Tätigkeit sowie, von dem Wert des zu versteuernden Einkommens oder Vermögens ab.

Die StBVV teilt die Gebührenspanne in sogenannte Zehntel ein, die jeweils ein Zehntel der Maximalgebühr entsprechen. Innerhalb dieser Spanne können wir je nach Schwierigkeit und Bedeutung des Falles eine angemessene Gebühr festlegen.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Daten (z.B. Lohnsteuerbescheinigungen) erhalten wir durch Abruf der Belege bei der Finanzverwaltung direkt. Im Übrigen sind Sie in der Zurverfügungstellung der Unterlagen frei. Sie können uns die Unterlagen an die Kanzleianschrift per Post übersenden, oder aber auch per E-Mail im PDF-Format. Die Übermittlung per Fax ist auch möglich.

Bei Originalurkunden, die schwer zu scannen sind (z.B. zusammengebundene mehrseitige Konvolute oder Notarurkunden) empfiehlt es sich diese per Post uns zukommen zu lassen. Nach Abschluss des Auftrags erhalten Sie die Originale zurück.

Wir beraten auch Mandanten mit Auslandsbezug. Wenn Sie bereits ausländische Aktivitäten haben oder noch planen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir beraten Sie insbesondere zur Betriebsstättengründung im Ausland und zeigen Ihnen Vor- und Nachteile unterschiedlicher Rechtsformen auf.

Wenn Sie im Ausland ansässig sind und in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, beraten wir Sie gerne.

Kooperationspartner

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